Infos von A-Z
Stadtamt Liezen
Rathausplatz 1
A-8940 Liezen
Email: stadtamt@liezen.gv.at
Web: www.liezen.gv.at
Stadtamt Liezen
Rathausplatz 1
A-8940 Liezen
Email: stadtamt@liezen.gv.at
Web: www.liezen.gv.at
Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird seit dem 1.1.2012 nicht mehr über die Landesverwaltung, sondern über das Sozialministerium - Service abgewickelt.
Bis 2. September 2022, 17 Uhr, haben Wahlwerber*innen die Möglichkeit, die für die Kandidatur österreichweit notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen zu sammeln.
Nähere Informationen zur Kandidatur - BMIEine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Liezen während der Öffnungszeiten im Bürgerservice unterschreiben.
Die Amtsstunden im Rathaus Liezen sind:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr sowie
Dienstag von 14.00- 16.00 Uhr
Bürgerservice (EG) zusätzlich: Di 12.00 bis 14.00 Uhr, Do 14.00 bis 16.00 Uhr
Unterstützungsfonds
Die Pensionsversicherungsanstalt hat zur finanziellen Unterstützung von Pensionisten und Versicherte für besonders berücksichtigungswürdige Fälle (unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis) einen Unterstützungsfonds eingerichtet.
Eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds ist vom Pensionsbezieher zu beantragen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise (Rechnungen) - erfolgen.
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Anträge erhältlich im Bürgerservice oder unter:
https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707695&portal=pvaportal
Gemäß § 24 Abs. 3 Stmk. Leichenbestattungsgesetz dürfen die Aschenreste außerhalb eines Friedhofes nur mit Bewilligung der Gemeinde beigesetzt bzw. verwahrt werden. Eine Bewilligung kann dabei nur erteilt werden, wenn mit Sicherheit erwartet werden kann, dass sie nicht missbraucht wird und die beabsichtigte Beisetzungs- bzw. Verwahrungsfrist nicht gegen Anstand und gute Sitte verstößt. Die Kosten für den Bescheid nach Vorlage eines entsprechenden Ansuchens betragen € 7,27 Verwaltungsabgabe zuzüglich € 14,30 Eingabengebühr.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Markus Schaupensteiner Tel.: 03612/22881-117.