Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  
Rathausplatz 1 

A-8940 Liezen


Telefon: + 43 3612 22 88 1-0

Email: stadtamt@liezen.gv.at

Web: www.liezen.gv.at

 



Alle Volksbegehren der 2. Republik können hier angeschaut bzw. heruntergeladen werden



Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird seit dem 1.1.2012 nicht mehr über die Landesverwaltung, sondern über das  Sozialministerium - Service abgewickelt.



Bis 2. September 2022, 17 Uhr, haben Wahlwerber*innen die Möglichkeit, die für die Kandidatur österreichweit notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen zu sammeln.

Nähere Informationen zur Kandidatur - BMI

Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Liezen während der Öffnungszeiten im Bürgerservice unterschreiben.


Die Amtsstunden im Rathaus Liezen sind:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr sowie
Dienstag von 14.00- 16.00 Uhr


Bürgerservice (EG) zusätzlich: Di 12.00 bis 14.00 Uhr, Do 14.00 bis 16.00 Uhr

Unterstützungsfonds           
 

Die Pensionsversicherungsanstalt hat zur finanziellen Unterstützung von Pensionisten und Versicherte für besonders berücksichtigungswürdige Fälle (unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis) einen Unterstützungsfonds eingerichtet.

Eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds ist vom Pensionsbezieher zu beantragen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise (Rechnungen) - erfolgen.

Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.  
 
Anträge erhältlich im Bürgerservice  oder unter:
https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707695&portal=pvaportal

Gemäß § 24 Abs. 3 Stmk. Leichenbestattungsgesetz dürfen die Aschenreste außerhalb eines Friedhofes nur mit Bewilligung der Gemeinde beigesetzt bzw. verwahrt werden. Eine Bewilligung kann dabei nur erteilt werden, wenn mit Sicherheit erwartet werden kann, dass sie nicht missbraucht wird und die beabsichtigte Beisetzungs- bzw. Verwahrungsfrist nicht gegen Anstand und gute Sitte verstößt. Die Kosten für den Bescheid nach Vorlage eines entsprechenden Ansuchens betragen € 7,27 Verwaltungsabgabe zuzüglich € 14,30 Eingabengebühr.

Nähere Auskünfte erteilt Herr Markus Schaupensteiner Tel.: 03612/22881-117.