Förderungsrichtlinien für die Neugründung oder Betriebserweiterung in Liezen
Voraussetzungen:
- Industrie- oder Gewerbebetrieb kein Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
- mindestens 3 neue Arbeitsplätze werden geschaffen
- diese müssen mindestens 5 Jahre gehalten werden (Berichtspflicht)
Höhe:
- EURO 1.090,-- bis 50 % Beschäftigungsausmaß
- EURO 2.180,-- ab 50 % Beschäftigungsausmaß
pro neu geschaffenen Arbeitsplatz
Abwicklung:
- formloses Schreiben an die Stadtgemeinde mit erforderlichen Daten oder telefonische Kontaktaufnahme
- Förderungsbedingungen werden in einem Vertrag festgeschrieben
- Gegenverrechnung der Förderung mit der Kommunalsteuerschuld (keine direkte Auszahlung)