Gemeindekennziffer: 61259

Förderung von thermischen Solaranalagen, Photovoltaikanlagen und Biomasseheizsystemen

Die aktuell im Gemeinderat vom 8. November 2022 beschlossene Richtline zur Förderung von thermischen Solaranalage, Photovoltaikanlagen und Biomasseheizsystemen, gültig ab 1. Jänner 2023 finden Sie nachstehend: 

ACHTUNG: der Fördertopf für das Jahr 2024 ist voll ausgeschöpft. Es können daher keine Anträge mehr für 2024 angenommen werden. Informationen zu allfälligen Förderungen für das Jahr 2025 werden ab Jänner/ Februar veröffentlicht. Neue Anträge können danach eingereicht werden.