Infos von A-Z
Stadtamt Liezen
Rathausplatz 1
A-8940 Liezen
Email: stadtamt@liezen.gv.at
Web: www.liezen.gv.at
Stadtamt Liezen
Rathausplatz 1
A-8940 Liezen
Email: stadtamt@liezen.gv.at
Web: www.liezen.gv.at
IG-SAT
Homepage: www.igsat-Liezen.at
E-Mail: igsat-Liezen@a1.net
Telefon-Verwaltung: 03612/26240 (Anrufbeantworter)
Antennengemeinschaft Röth:
E-Mail:
antennengemeinschaft-roeth@bkdat.comTelefon-Technik bei Störung: 03848/60048
Technische Betreuung:
BK-DAT Electronics e.U.
Kabelfernsehen Weißenbach:
BK-DAT Electronics e.U.
Ansprechperson: Herr Sofroni - Telefon-Nr. 0660/608 90 64
Die Abwicklung/Antragstellung des Kautionsfonds sowie Neuvergabe erfolgt ab 2018 nur mehr über die Caritas bzw Volkshilfe.
Volkshilfe Liezen
Erzweg 33
8940 Liezen
Telefon: +43 3612 25590 oder
E-Mail: sozialzentrum.li@stmk.volkshilfe.at
Weitere Informationen zum Kautionsfond finden sie unter www.soziales.steiermark/Kautionsfonds
Die Stadtgemeinde Liezen pachtet die
Kegelbahn vom derzeitigen Pächter und verpachtet diese an den Bezirks-Kegel
Klub Liezen, vertreten durch die Führungsgruppe mit Vorsitzendem, Gerhard Berger und Koordinatorin Frau Edith Berger.
Nicht nur die Liezener Kegelgruppen und Kegelvereine, auch viele Kegelgruppen aus dem Bezirk können somit auch künftig von diesem Angebot Gebrauch machen. Ob das Kegelgruppen sind, ob die Schulen mit ihren Schülern oder Betriebe mit ihren Mitarbeiter/innen oder Lehrlingen, ob sich Kegelbegeisterte zu einer Gruppe zusammentun, Familien für schöne Anlässe einen Kegelabend schenken oder Einzelpersonen diesen Sport betreiben möchten, einfach überlegen, beraten und an den Bezirks-Kegel Klub Liezen herantreten, um die Bedingungen erfahren zu können. Ohne Voranmeldung ist ein Kegeln nicht möglich!
Das Land Steiermark gewährt eine Kinderbetreuungsbeihilfe, welche nach Einkommen und Familiengröße gestaffelt ist.
Für jene Kinder, für die die Erhalterin/der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die Arbeitgeber/der Arbeitgeber einer Tagesmutter/eines Tagesvaters bereits einen Sozialstaffel-Beitragsersatz gemäß den §§ 6b und 6c unter Einhaltung der vom Land Steiermark vorgegebenen Sozialstaffel bezieht, kann keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt werden.
Dies gilt ab 2011 für den Städtischen und Heilpädagogischen Kindergarten, sowie für das Kinderhaus für Kinder von 3 Jahren bis 6 Jahren.
Besucht Ihr Kind erstmals den Kindergarten, so können Sie ein entsprechendes Antragsformular im Bürgerservice beziehen. Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Besuches gestellt werden, damit die Kinderbetreuungsbeihilfe rückwirkend gewährt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig mit dem Antrag einen Lohnzettel, die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt über das abgelaufene Kalenderjahr bzw. einen Einkommenssteuerbescheid vorlegen müssen.
Weitere Informationen und die Formulare für Anmeldung, Änderung und Abmeldung finden sie unter www.verwaltung.steiermark.at/Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe, sowie unter www.verwaltung.steiermark.at/Referat Kinderbildung und -betreuung
Der Verein Kinderdrehschiebe unterstützt sie in der Suche nach Kinderbetreuungsangeboten, Babysittern, Ferienbetreuung und Kurzzeitbetreuung. Des weiteren finden sie Unterstützung in Fragen zu Kosten, Förderungen, Ausbildung im Kinderbetreuungsbereich und Betreuung von kranken Kindern.
Alle Informationen sind verfügbar unter www.kinderdrehscheibe.net
Informationen und Beratung sind unverbindlich und kostenlos.
Kontakt finden sie auf der Webseite, als auch unter:
Tel: 0316/374044
Mail: kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at
Bürozeiten:
Montag von 13:00 bis 17:00
Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 13:00
Die Leiterinnen unser Kindergärten ersuchen um persönliche Anmeldung. Bitte nehmen Sie die Anmeldung (Formular weiter unten zum Download) und die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.
Info für das Kindergartenjahr 2025/2026:
Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2025/26 finden bis 28. Februar 2025 nach telefonsicher Vereinbarung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Liezen statt.
Städtischer Kindergarten Liezen: Leiterin: Tanja Schuen, Telefon: 0664/ 251 88 36
Kindergarten Weißenbach: Leiterin: Tanja Schuen, Telefon: 0664/ 251 88 95
Heilpädagogischer Kindergarten: Leiterin: Andrea Wimberger, Telefon: 03612/ 22 881-158
Bitte beachten Sie, dass nur Kinder angemeldet werden können, die alt genug sind, um bereits im Kindergartenjahr 2025/26 den Kindergarten besuchen zu können.
Wir bitten um Verständnis, dass Anmeldungen für nachfolgende Kindergartenjahre (2026/27 und später) nicht entgegengenommen werden können
Montag und Freitag: von 8.00-15.00 Uhr
Mittwoch von 10.00-18.00 Uhr
Alle Informationen finden sie unter www.lkh-hochsteiermark.at/abteilung-fuer-kinder-und-jugendheilkunde/kindergesundheit-liezen
Am Standort Sonnenweg 4 wird seit März 2013 von der Stadtgemeinde Liezen eine Kinderkrippe geführt.
Kinder im Alter von 0 bis zu 3 Jahren werden in 2 Gruppen betreut.
Ganztagsgruppe von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Halbtagsgruppe von 7:00 bis 13:00 Uhr
In den Randzeiten ab 6:30 und bis 17:00 Uhr besteht die Möglichkeit, das Kind zusätzlich betreuen zu lassen.
Es besteht die Möglichkeit vom Land Steiermark eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe zu beziehen.
Auch das AMS gewährt für Arbeitssuchende eine Beihilf. Nähere Infos
Betreiber der Kinderkrippe ist die Volkshilfe, die in der Betreuung dieser sensiblen Altersgruppe jahrelange Erfahrung hat.
Anmeldungen und Informationen zum Volkshilfe-Sozialzentrum Liezen finden sie unter:
Tel: 03612/25590
• Mit diesem Ticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen
im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark kostenlos genutzt werden.
• Kinder: 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis.
Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr" eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
Der Verleih erfolgt nach Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises für eine Leihgebühr von € 5.- pro Tag bis auf Widerruf.
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können das Klimaticket kostenfrei leihen.
Der Verleih ist von Montag bis Donnerstag tageweise möglich, oder für drei Tage in Folge (möglich sind Mo - Mi oder Di - Do).
Ab Freitag ist automatisch das Wochenende gebucht, also 3 Tage Freitag bis Sonntag.
Die Abholung ist ab 8:00 Uhr zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice möglich.
Die Rückgabe des unversehrten Tickets hat bis spätestens an dem auf den Entlehntag folgenden Werktag um 8.00 Uhr persönlich im Stadtamt/ EG Bürgerservice zu erfolgen.
Für verspätete Rückgaben wird eine Säumnisgebühr von € 10,- pro Tag in Rechnung gestellt.
Für verspätete Rückgabe haftet der/die Ausleihende gegenüber Dritten.
Die Stadtgemeinde Liezen wird sich im Falle an der/dem Ausleihenden schad- und klaglos halten.
Die Stadtgemeinde Liezen freut sich, ein neues Service anzubieten: Ab sofort können die beliebten übertragbaren Klimatickets Steiermark rund um die Uhr bequem online reserviert werden!
Für Bürger*innen ohne Möglichkeit zur Online-Reservierung bietet das Bürgerservice-Team weiterhin Unterstützung:
📞 Telefonisch unter 03612/22881
🏢 Persönlich während der Öffnungszeiten im Bürgerservice.
Mit 1.1.2019 tritt folgende Regelung bei Eigenkompostierung in Kraft:
"Die Gebühr für die Abfuhr getrennt zu sammelnder biogener Siedlungsabfälle (Biomüll) gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 dieser Verordnung wird bei Erbringung des Nachweises einer Eigenkompostierung um 50 % reduziert.
Die Ermäßigung der Gebühr ist schriftlich am Stadtamt zu beantragen - siehe Formular im Anhang.
Die Überprüfung der Eigenkompostierung wird durch Mitarbeiter der Stadtgemeinde Liezen durchgeführt und regelmäßig stichprobenartig kontrolliert.
Das Formular zur Antragstellung finden Sie hier! (Steuern & Abgaben)
Anschrift:
Kulturhaus Liezen
Kulturhausplatz 1
8940 Liezen
kulturhaus@liezen.at
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