Auch die Jagd und die Hege des Edelwildes spielte damals schon eine große Rolle. Neben dem Edelwild gab es ja noch Raubtiere, die ihm schwer zusetzten, Wölfe, Luchse und sogar Bären.
Nach einem strengen, aber schneearmen Winter 1545/46 hatten sich Wölfe und Luchse stark vermehrt. Durch Gesetze wurden Entlohnungen für das Erlegen dieser Raubtiere angeordnet. Wer gar einen Bären tötete, hatte das Recht, mit seiner Beute von Haus zu Haus zu gehen und Trinkgelder entgegenzunehmen. Dieser Brauch bewies, wie dankbar man war, wenn wieder ein so gefährlicher Feind des Wildes, des Viehs und vielleicht auch des Menschen unschädlich gemacht war.
Auch gegen Wilddiebe ging man scharf vor. Ein Erlaß aus 1546 besagte, daß diese in "guten Gefängnissen" - gemeint war ausbruchsicher - zu verwahren seien.