Gemeindekennziffer: 61259

Organisation

Der Heilpädagogische Kindergarten (HPK) der Stadtgemeinde Liezen, mit seiner (früher kooperativen Stammgruppe) derzeitigen Integrationsgruppe, besteht seit 1992. Die mobile Betreuungsform, die integrative Zusatzbetreuung (IZB), wurde im Jänner 1994 vom Land Steiermark genehmigt.
Die Institution betreut bis zu 40 Kinder im gesamten Bezirk Liezen, im Alter von 3 bis 6 Jahren, mit positiven Bescheid laut Stmk. BHG. Der HPK in Liezen ist einer von insgesamt 19 der gesamten Steiermark
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Integrative Zusatzbetreuung (IZB):

Bezirksweit betreuen fünf mobile, multiprofessionelle Teams Kinder mit Bescheid laut Stmk. Behindertengesetz in regelmäßigen Abständen in ihrem jeweiligen Heimatkindergarten.

Jedes IZB Team besteht aus einer Sonderkindergartenpädagogin und einer Psychologin. Des weiteren ergänzen, je nach Bedarf, TherapeutInnen aus den Bereichen Ergotherapie, Logopädie und/oder Physiotherapie das Team. Ein Team betreut maximal 6 Kinder. Die Elementarpädagogik des Regelkindergartens, die Integrationspädagogik, die Sonderpädagogik sowie die Therapie ergänzen einander.

 



Integrationsgruppe mit dem Standort in Liezen:

Fünf Kinder mit Bescheid laut Stmk. Behindertengesetz und 13 Kinder ohne Bescheid werden von einem multiprofessionellen Team individuell betreut und gefördert. Die Einteilung der TherapeutInnen erfolgt je nach individuellen Bedarf der Kinder mit gültigem Bescheid nach Stmk. BHG.


Das Team der I-Gruppe besteht aus:

  • gruppenführender KindergartenpädagogIn
  • SonderkindergartenpädagogIn
  • KinderbetreuerIn
  • PsychologIn
  • TherapeutInnen (derzeit Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie)

Im Team werden individuelle und fortlaufende Verlaufsdokumentationen erstellt, um:

  • sozial-integrative Prozesse zu ermöglichen und zu integrieren,
  • jedes Kind mit besonderen Bedürfnissen in seinem gesamten Wesen zu fördern und zu stützen,
  • jedes Kind bestmöglich in Hinblick auf seine schulische Zukunft vorzubereiten und
  • die Eltern zu beraten und zu begleiten.


Ziel ist es, alle Kinder ungeachtet ihres individuellen Entwicklungsstandes anzunehmen, um gemeinsam zu spielen und zu lernen. Integriert in den Tagesablauf erhalten jene Kinder, welche nach dem Stmk. BHG eingestuft sind, die dafür notwendige Unterstützung und Therapie.



Gesetzliche Rahmenbedingungen:

Die grundlegende Organisation des Heilpädagogischen Kindergartens besteht aus einem Zusammenwirken von Land Steiermark, Stadtgemeinde Liezen und Bezirkshauptmannschaft Liezen.

Die gesetztlichen Gundlagen für diese Einrichtung sind das Organisationsstatut der Heilpädagogischen Kindergärten für die Steiermark und das Steiermärkische Kinderbetreuungsgesetz.

Für die Inanspruchnahme einer Einrichtung des HPK muss ein Antrag nach dem Behindertengesetz (LGBl. Nr.316/1964) bei der Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Ein positiver Bescheid führt zu einer Kostenübernahme der Betreuung. Damit es auch zur Betreuung kommt, muss ein Platz in der IZB oder in der Integrationsgruppe frei sein.

Wie man einen Antrag stellen kann und was man dazu benötigt wird im Punkt "Antragstellung" genauer erklärt.