Gemeindekennziffer: 61259

Volksbegehren Eintragungszeitraum 31. März - 07. April 2025

Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren ist von 31. März - 07. April 2025

"Autovolksbegehren: Kosten runter!"
"ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"

Eine Unterschrift für diese Volksbegehren können Sie folgendermaßen abgeben:

-online mittels elektronischer Signatur über das Por­tal des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für In­ne­res (www.bmi.gv.at) bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes. (31. März - 07. April 2025)

 

-persönlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde Liezen zu den folgenden Zeiten:


Montag,        31. März 2025 von 08.00 bis 16:00 Uhr

Dienstag,      01. April 2025 von 08.00 bis 20.00 Uhr

Mittwoch,      02. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag,  03. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Freitag,         04. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Samstag,      05. April 2025 - GESCHLOSSEN

Sonntag,       06. April 2025 - GESCHLOSSEN

Montag,        07. April 2025 von 08.00 bis 16:00 Uhr


Wer ist stimmberechtigt?


Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 07. April 2025 ihren 16. Geburtstag feiern und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) und zum Stichtag (24. Februar 2025) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind, sind stimmberechtigt.


NICHT stimmberechtigt:


*     Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben oder eine Eintragung getätigt haben, können keine Eintragung mehr vornehmen (eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren zählt bereits als gültige Eintragung für dieses).


*     Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die zum Stichtag nicht in der Wählerevidenz eingetragen sind, können keine Eintragung für ein Volksbegehren vornehmen.


*     Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet), können keine Eintragung für ein Volksbegehren vornehmen.


Identitätsfeststellung:

Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht:

  • Personalausweis
  • Pass (auch ein abgelaufener Reisepass kommt in Betracht, wenn damit die oder der Eintragungswillige eindeutig identifiziert werden kann.)
  • Führerschein
  • überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise

 

Bitte beachten sie die neuen Zeiten innerhalb des Eintragungszeitraumes!!