Tollwut von Füchsen
Die Vorgangsweise betreffen die Tollwutüberwachung aufgrund der günstigen Seuchenlagen in Österreich und benachbarten Staaten wurde neu festgelegt (Stand März 2017). Eine Mindestanzahl an Einsendungen ist nicht mehr vorgegeben, es ist jedoch darauf zu achten, dass aus allen Regionen eingesendet wird.
Das geänderte Überwachungsprogramm macht auch eine Anpassung der Einsendemodalitäten erforderlich, wodurch ab sofort die Einsendung aller Proben AUSSCHLIESSLICH im Wege über die örtliche zuständige BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE und NICHT MEHR im Wege über die Gemeinden zu erfolgen hat!
1. Einzusendende Wildtiere
a.) Verdächtige Tiere
Alle Arten von Wildtieren, die auf Grund ihres Verhaltens den Verdacht auf Tollwut nahe legen (zentralnervale Symtome, verändertes Verhalten - z.B. Angriffslust od. ünübliche Zutrauchlichkeit).
b.) Indikatortiere
Füchse, Marderhunde, Dachse und Waschbären, welche
- tot aufgefunden (Fallwild) wurden und/oder
- dem Straßenverkehr zum Opfer fielen (Unfallwild)
Und der Erhaltungszustand des Tierkörpers noch eine Untersuchung des Gehirns erlaubt.
2. Einsendmodalitäten
Die Einsendung aller Proben erfolgt nicht mehr im Wege über die Gemeinden sondern ausschließlich im Wege über die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Bei Auffinden oder nach dem Töten eines verdächtigen Tieres ist das Veterinärreferat, Tel.Nr. 03612/2801/261, zu verständigen.
Der Transport an das nationale Referenzlabor für Tollwut wird durch die Amtstierärztin der oa BH, Veterinärreferat, Tel. 03612/22881-223, über die Fa. Medlog veranlasst.