Studienbeihilfe der Stadtgemeinde Liezen
Richtlinie über die Gewährung einer Studienbeihilfe:
- Anspruchsberechtigt sind ordentliche Studenten von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und ähnlichen Einrichtungen im In- oder Ausland.
- Der Hauptwohnsitz hat während des gesamten Semesters in der Stadtgemeinde Liezen zu sein.
- Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe.
- Die Studienbeihilfe beträgt € 100,00 pro Semester.
- Sie wird im Nachhinein unter Vorlage der Bestätigung des Bezuges der Familienbeihilfe und der Inskription ausbezahlt.
- Senden sie die Unterlagen (Punkt 5) + IBAN auf stadtamt@liezen.gv.at, der Betrag über € 100,-- wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.
Das Formular zur Antragstellung finden Sie hier unter dem Punkt "Förderungen und Zuschüsse"