Privatschadensausweis - Katastrophenfondsinformationen
Privatschadensausweis - was müssen Sie tun?
Informationen für Geschädigte
Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:
•Ihre Wohnsitzgemeinde
•Ihre Bezirkshauptmannschaft
•die Abteilung 10 erreichbar unter: (0316) 877-6956 und (0316) 877-6973
An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Wohnsitzgemeindeamt mit je EINER Meldung nach aufgetretener Schadensart.
Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben.
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund der Schadensursachen Hagel,Orkan, und Hochwasser können aufgrund Versicherungsfähigkeit nicht mehr entschädigit werden. Besondere Härtefälle können mit Zustimmung des Landesrates/der Landesrätin aus Landesmitteln
berücksichtigt werden.
Formulare:
PrivatschadensausweisVerpflichtungserklärung
Bitte beachten Sie bei der Meldung beim Wohnsitzgemeindeamt folgende einzuhaltende Fristen:
Weitere Informationen (Informationsblätter und Richtlinien) erhalten Sie hier!