Gemeindekennziffer: 61259

Privatschadensausweis - Katastrophenfondsinformationen

Privatschadensausweis - Katastrophenfondsinformationen

Privatschadensausweis - was müssen Sie tun?

 

Informationen für Geschädigte


Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:
•Ihre  Wohnsitzgemeinde
•Ihre Bezirkshauptmannschaft
•die Abteilung 10 erreichbar unter: (0316) 877-6956 und (0316) 877-6973 
 
An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Wohnsitzgemeindeamt mit je EINER  Meldung nach aufgetretener Schadensart. 
 
Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben. 


Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund der Schadensursachen Hagel,Orkan, und Hochwasser können aufgrund Versicherungsfähigkeit  nicht mehr entschädigit werden. Besondere Härtefälle können mit Zustimmung des Landesrates/der Landesrätin aus Landesmitteln

berücksichtigt werden.


Formulare

Privatschadensausweis
Verpflichtungserklärung


Bitte beachten Sie bei der Meldung beim Wohnsitzgemeindeamt folgende einzuhaltende Fristen:

Weitere Informationen (Informationsblätter und Richtlinien) erhalten Sie hier!