Gemeindekennziffer: 61259

ÖBB-Vorteilscard 2024 - Förderung des Ankaufs einer ÖBB -Vorteilscard

Zuschuss ÖBB-Vorteilscard der Stadtgemeinde Liezen

(Gemeinderat v 12.12.2023 - Top 18.)

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses für die ÖBB-Vorteilscard


1.     Die Stadtgemeinde Liezen fördert den Ankauf einer ÖBB-Vorteilscard in folgendem prozentuellem Ausmaß:


1.1. Vorteilscard „Top-Ticket" für Schüler, Lehrlinge  und Studenten der Verbundlinien           

                                                                                              €     136,00 (Förderung 20%)

1.2. Vorteilscard „Top Ticket" f. Studierende                         €     179,00 (Förderung 20%)

1.3. Vorteilscard „Jugend"                                                     €        19,00 (Förderung 50%)

1.4. Vorteilscard „Family"                                                      €        19,00 (Förderung 50%)

1.5. Vorteilscard „Classic"                                                     €         99,00 (Förderung 20%)

1.6. Vorteilscard 66                                                                €        66,00 (Förderung 20%)

1.7. Vorteilscard „Senior"                                                       €         29,00 (Förderung 50%)


1.     Die Förderung wird für den Ankauf der Vorteilscard im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 gewährt.

2.     Die Förderung für das „Top-Ticket" der Verbund-Linien wird für den Zeitraum 01.09.2024 bis 30.09.2025 gewährt.

3.     Die Förderung für das „Top-Ticket" für Studierende der Verbund-Linien wird für den Zeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2025 gewährt.

4.     Die Förderung können Personen mit Hauptwohnsitz in Liezen beantragen.

5.     Der Zuschussempfänger darf keine offenen und fälligen Verbindlichkeiten bei der Stadtgemeinde Liezen haben.

6.     Das Ansuchen um die Förderung muss während der Gültigkeit des Tickets gestellt werden. (Im Nachhinein eingereichte Tickets (nach Ablauf der Gültigkeit) sind nicht förderungsfähig.)

 

7.     Die Förderung ist zwingend mit dem Antragsformular der Stadtgemeinde Liezen zu beantragen. Der Förderantrag kann entweder über die Homepage der Stadtgemeinde Liezen abgerufen und online mittels Handysignatur übermittelt werden oder ausgedruckt und persönlich unterfertigt im Bürgerservice abgegeben werden. Eine Übermittlung des unterfertigten Antrages per Mail an stadtamt@liezen.gv.at ist ebenso möglich.

8.     Dem Förderantrag beizulegen sind Zahlungsnachweis und Ticket. Außerdem müssen Telefonnummer, IBAN und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden.

9.     Sollte der Förderungswerber einer dieser Punkte nicht erfüllen bzw. den Antrag nicht alles beiliegen so wird die Förderung nicht ausbezahlt.

10.   Das Fördervolumen (Fördertopf) beträgt maximal EUR 3.000 pro Jahr. Sobald ein Förderungsbegehren zur Überschreitung dieser Grenze führen würde, wird dieses und alle eventuell noch nachfolgenden Förderungsbegehren so lange teilweise oder zur Gänze zurückgestellt, bis eine Berücksichtigung möglich ist. In der Regel wird es zu einer Verschiebung in das nächste Förderjahr kommen, vorausgesetzt die Förderung wird nicht eingestellt und es sind entsprechende budgetären Mittel vorhanden. Die Förderungen werden in der Reihe der Ansuchen bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!

11.  Für die ÖBB Österreichcard gewährt die Stadtgemeinde Liezen keinen Zuschuss, da diese bereits vom Bund subventioniert wird.

12.  Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2024 in Kraft.