Gemeindekennziffer: 61259

Landtagswahl 2024

Allgemeines zu Landtagswahlen


In Österreich werden die Landtage gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt.


Die Zahl der Abgeordneten ist in den Landesverfassungen festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl des betreffenden Landes. 

Die Gesetzgebungsperiode ist nicht in allen Ländern gleich; sie beträgt in acht Bundesländern fünf Jahre und in Oberösterreich sechs Jahre.


Es besteht keine Wahlpflicht!


Aktive Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind


  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, 
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und 
  • grundsätzlich ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.

 

Informationen bezüglich des aktiven Wahlrechts finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.


An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis kann Einsicht genommen oder dagegen Einspruch erhoben werden. Mehr dazu findet sich unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".

Die Stimmabgabe bei Wahlen auf Landesebene ist auch mit einer Wahlkarte möglich (in jenen Wahllokalen im Landesgebiet, die Wahlkarten entgegennehmen, oder mittels Briefwahl auch außerhalb der Landesgrenzen).


Antrag Wahlkarte


Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Es ist auch diesmal wieder möglich direkt bei der Abholung der Wahlkarte im Gemeindeamt (Bürgerservice) die Stimmabgabe zu tätigen.

Fristen und Verfahrensabläufe bei der Beantragung von Wahlkarten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Über Details hierzu informiert die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes. 

Weitere Informationen finden sie hier