Gemeindekennziffer: 61259

Jagdpachtschilling  - Antrag auf Auszahlung

Für die Auszahlung des Jagdpachtschillings ist jedes Jahr ein neuer Antrag zu stellen, da diese nur für das jeweilige Jahr Gültigkeit haben, daher ist jedes Jahr eine neue Antragstellung erforderlich.

Das zuständige Formular finden sie hier