Hundeabgabe - Antrag auf Ermäßigung für einen Hund mit Ausbildung
Abgabenermäßigung
Für das Halten von Hunden, mit denen eine Begleithundeprüfung (BH), gleichwertige oder übergeordnete Prüfung bei einer Hundeschule, die sich eines tierschutzqualifizierten Hundetrainers/einer tierschutzqualifizierten Hundetrainerin bei der Ausbildung bedient oder bei einer von der Steirischen Jägerschaft anerkannten Hundeschule oder Ausbildungsstätte, erfolgreich absolviert wurde, ist eine Ermäßigung in Höhe von 50 % nach der festzusetzenden Abgabe zu gewähren, wenn der Gemeinde ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
Als tierschutzqualifizierter Hundetrainer/ tierschutzqualifizierte Hundetrainerin sind solche
Personen anzusehen, die die im Abschnitt 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit
hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II
Nr. 56/2012, geregelten Anforderungen erfüllen.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier!