Hunde - Antrag auf Befreiung
Abgabenbefreiung:
Keine Hundeabgabe zahlen
- Diensthunde öffentlicher Wachen
- Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals
- Speziell ausgebildete Hunde zur Führung blinder oder zum Schutz hilfloser Personen oder die nachweislich zur Kompensierung einer Behinderung des Halters dienen oder auf deren Hilfe der Halter zu therapeutischen Zwecken angewiesen ist.
- Hunde durch konzessionierte Bewachungsunternehmen
- Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen
Alle Formular finden sie hier, unter Steuern & Abgaben.