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Handwerkerbonus

Handwerkerbonus
Darum geht`s

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn. und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn. und Lebensbereichs).
Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie
https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/07/Richtlinie_Handwerkerbonus_2024_2025_FINAL_barrierefrei.pdf

- Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €)   zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

- Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

- Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden
(gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

- Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.

Hier geht`s zum Antragsformular Handwerkerbonus
https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=51f5146e46eb4b71a7e791f2a86a1927&pn=B1acf9ed718964345a7c236b4c1cb7b97

Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird,beachten Sie bitte unbedingt:

- Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.
-  Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung „geliefert und montiert" - die Montage muss separat (ohne „geliefert") ausgewiesen sein um gefördert zu werden
- Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden. Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
-  Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. März bis 31. Dezember 2024 liegen.
- Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein.

Telefonische Auskünfte:

+43 50506 859333
Das Callcenter ist Mo-Do von 08:00 bis 16:00 Uhr
und Fr von 08:00 bis 15:00 Uhr besetzt.