Förderung für barrierefreies und altengerechtes Sanieren
Der wichtigste Platz auf der Welt ist das eigene Zuhause. Hier fühlt man sich wohl und geborgen.Auch Menschen - die durch eine Behinderung eingeschränkt sind oder das Alter langsam spüren - möchten am liebsten in ihren eigenen vier Wänden bleiben.
HauseigentümerInnen, MieterInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte
Was kann gefördert werden?
Eigenheime (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser) und grundsätzlich alle Wohnungen in einem Mehrfamilienwohnhaus
Eine Förderung ist nur für bestehende Wohnungen möglich.
Eine Benützungsbewilligung muss vorliegen.
Die Wohnung muss ständig bewohnt werden (Hauptwohnsitz).
Verpflichtendes Beratungsgespräch vor Einreichung eines Förderungsansuchens mit dem Referat Bautechnik und Gestaltung.
Die Bauarbeiten dürfen erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung der Förderungsabteilung begonnen werden.
Die Baumaßnahmen müssen von befugten Firmen durchgeführt werden.
Die Bauarbeiten sind innerhalb eines Jahres durchzuführen.
Umbauarbeiten werden vom Land Steiermark gefördert.
Weitere Infos finden sie unter:
Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte WohnverhältnisseFörderungen zur Wohnhaussanierung und Revitalisierung
Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen (Erwerbsminderung von mindestens 80 %)