Fassadenförderung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen hat die Einstellung der Fassadenförderung mit sofortiger Wirkung beschlossen und setzt die zu Grunde liegende Richtlinie des Gemeinderates vom 27.6.2002 (geändert am 11.12.2014) mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.
Alle bis zum 31.12.2021 gestellten Förderanträge werden entsprechend der bis zum 31.12.2021 gültigen Richtlinie abgearbeitet und abhängig vom Budget im Jahr 2021 bzw. am Anfang des Jahres 2022 zur Auszahlung gebracht.