Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten bzw. bei Drillingen die dreifachen Kosten für die
Anschaffung der Babyausstattung.
Durch Gewährung einer Förderung soll ein Beitrag zum Ausgleich von zusätzlichen finanziellen
Belastungen durch die Geburt von Mehrlingen geleistet werden.
Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes Steiermark sollen Familien unabhängig vom Einkommen in
der ersten Familienphase unterstützt werden.
Die Förderung gilt für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2024.
Anspruchsberechtigt ist...
- der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil), Erziehungsberechtigte/r,
welche/r mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für
die Kinder Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Die Förderung, für Kinder die vor dem 31.12.2023 geboren wurden, beträgt:
- bei der Geburt von Zwillingen € 300,--
- bei der Geburt von Drillingen € 600,--
Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 300,--.
Die Förderung, für Kinder die ab dem 01.01.2024 geboren wurden, beträgt:
- bei der Geburt von Zwillingen € 600,--
- bei der Geburt von Drillingen € 1.200,--
Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 600,--
Antragsstellung:
- Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb des ersten
Lebensjahres der Kinder erfolgen.
- Die Entscheidung über den Antrag wird schriftlich bekanntgegeben.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Geburtsurkunde der Kinder
- Meldezettel der Kinder
- Meldezettel jener Person die den Antrag stellt
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)
Alle Informationen finden sie unter zweiundmehr.steiermark.at/Familienförderung-bei-Mehrlingsgeburten
Kontakt und Information:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Fachabteilung Gesellschaft
Förderungsmanagment
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877 - 4027
E-Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at