EU Wahl - Europawahl 2024
Wahltag: 9. Juni 2024
Stichtag: 26. März 2024
Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: von 6. bis 9. Juni 2024. In Österreich wird der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.
Für Österreich können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.
Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:
- spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
- am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sind)
- und kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Um bei der Europawahl gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss eine Bewerberin/ein Bewerber bei der Europawahl aktiv wahlberechtigt sein und darüber hinaus spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h. spätestens am 9. Juni 2024 den 18. Geburtstag feiern). Es darf kein Ausschluss von der Wählbarkeit gegeben sein.
Weitere Informationen erhalten sie hier:
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Beantragung der Wahlkarte - Europawahl 2024 Neu
Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) möglich.
Wer wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).
Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.
Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:
Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werdenper formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder online: über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) (innerhalb der Antragsfristen!) oder (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über ein Online-Portal (voraussichtlich ab 26. März 2024 möglich)
Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr
Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich.
Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.
Erforderliche Angaben bzw. Beilagen:
- Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
- Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder durch Angabe der Reisepassnummer oder durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde möglich.
- Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Neu: Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse angegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.
Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten angestellte Personen eine eingeschriebene Sendung, sie gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.
Weitere Infos bezüglich Wahlkarten finden sie hier.