Gemeindekennziffer: 61259

Eheschließung

Ab sofort (17.1.2023) gibt es keine Beschränkungen mehr die Personenanzahl betreffend, welche an einer Trauung am Standesamt Liezen teilnehmen dürfen.


Speisen und Getränke sind untersagt!

 

 

Exklusivtrauungen (= Trauung auf der Hintereggeralm) werden je nach Witterung wieder durchgeführt!



Die Stadtverwaltung - und auch das Standesamt - sind für Ihre Anfragen zu den Parteienverkehrszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 12 Uhr, Dienstag von 8 - 16 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 - 16 Uhr) erreichbar.


Telefonisch und per E-Mail sind wir aber auch außerhalb dieser Zeiten erreichbar:

E-Mail-Adresse: stadtamt@liezen.gv.at

Telefonnummer: 03612/22881 



In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Seit 1.11.2013 kann auch bei JEDEM Standesamt die "Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit" (= früher Aufgebot) gemacht werden.

Trauzeugen sind seit 1.11.2014 NICHT mehr notwendig!

Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Dabei müssen beide Verlobten anwesend sein.

 




Spezielle Anfragen richten Sie bitte an das Standesamt der Stadt Liezen unter der Telefonnummer: +43(0)3612/22 88 1 DW DW 111 - Panja Lammer, DW 109 - Amel Muhamedbegovic, DW 127 - Karin Lechner


Weitere Informationen finden Sie auch unter 

www.oesterreich.gv.at

 


 

Die für die Ermittlung der Ehefähigkeit notwendigen Unterlagen finden Sie am "Merkblatt Eheschließung"