Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Bei einer Eheschließung im Ausland kann die dort zuständige Heiratsbehörde von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen von Ihrem zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.
Hinweis:
Durch Abkommen mit Deutschland, Italien und der Schweiz kann das ausländische Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt von dem für Sie zuständigen Standesamt in Österreich einholen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall benötigt werden.
TIPP:
Kontaktieren Sie in jedem Fall vor der geplanten Eheschließung Ihr zuständiges Standesamt in Österreich, beispielsweise um die Namensführung in der Ehe zu klären.
Zuständig in Liezen: Standesamt - Panja Lammer +43 3612 22881 DW 111, Amel Muhamedbegovic DW 109 oder Karin Lechner DW 127
Fristen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.
Zuständige Stelle.
Die Personenstandsbehörde, die für den Wohnsitz oder Aufenthalt des Verlobten oder der Verlobten örtlich zuständig ist:
- das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- in Statutarstädten : das Standesamt des Magistrats
- in Wien: die Standesämter in Wien .
Besteht kein Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes im Inland zuständig. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie das Magistrat in Wien, Magistratsabteilung 26, Fachbereich Personenstand.
Weitere Infos zu den Gebühren etc. erhalten Sie im Internet unter www.oesterreich.gv.at: Ehefähigkeitszeugnis