Eilmeldung vom 6. April 2020
Folgende Informationen hat die Bundesregierung in ihrer Pressekonferenz von heute Vormittag bekannt gegeben:
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ab 14. April dürfen kleine Geschäfte (bis 400m²), Bau- und Gartenmärkte
öffnen (unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen).
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Ausgangsbeschränkung bleibt bis Ende April aufrecht (4 Gründe das Haus
zu verlassen, Arbeiten gehen, Einkaufen, anderen helfen und sich die
Beine vertreten).
📍 ab 1. Mai ist die Öffnung aller Geschäfte, Einkaufszentren und der Friseure geplant.
📍 frühestens ab Mitte Mai: Öffnung von Gastronomie und Hotels.
📍 Kein regulärer Unterricht bis Mitte Mai; Matura und Lehrabschlussprüfungen finden statt.
📍 Keine Veranstaltungen bis Ende Juni.