Zivildienstleistende - Familienunterhalt, Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe
Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende
Während der Ableistung des Zivildienstes besteht - bei Zutreffen der Voraussetzungen - Anspruch auf Familienunterhalt/Partnerunterhalt für:
die Ehefrau des Zivildienstleistenden die Kinder, die der Zivildienstleistende oder seine nicht dauernd getrennt lebende Ehefrau Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezieht andere Personen, sofern der Zivildienstleistende aufgrund einer im Familienrecht begründeten gesetzl. Verpflichtung Unterhalt zu leisten hat (zB außereheliche Kinder, geschiedene Frau) den eingetragenen Partner (nach dem Eingetragene Partnerschafts-Gesetz)Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende
Die Wohnkostenbeihilfe dient zur Abdeckung jener Kosten, die dem
Zivildienstleistenden nachweislich für die erforderliche Beibehaltung
der eigenen Wohnung entstehen. Als eigene Wohnung gelten Räumlichkeiten,
die eine abgeschlossene Einheit bilden und in denen der
Zivildienstleistende einen selbständigen Haushalt führt.
Formulare sind auf der Bundesheerhomepage oder auch auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur zu finden.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
1030 Wien,
Marxergasse 2
01/585 47 09
info@zivildienst.gv.at
https://www.zivildienst.gv.at