Kinderbetreuung:Anmeldung & Sozialstaffel
Für die Kinderbetreuung in der Steiermark gibt es eine finanzielle Unterstützung in Form der Sozialstaffel (Förderung vom Land Steiermark). Da sich diese nach dem aktuellen Familieneinkommen richtet, muss der Antrag jedes Kinderbetreuungsjahr (KBJ) neu im Bürgerservice abgegeben werden.
Den aktuellen Antrag sowie alle Tabellen und Checklisten dazu finden Sie direkt unter folgendem Link:
Sozialstaffel - Verwaltung - Land Steiermark
KINDERGARTENBEIHILFE (siehe www.kinderbetreuung.steiermark.at)
Info Land: Tel. 0316/877-5902
Städtischer Kindergarten
Gem.Nr. 61223002
Es müssen Lohnzettel vom Vorjahr - auch Sozialhilfeempfänger - beigelegt werden!! Sollte der Antragsteller keinen vorweisen können, muss ein Schreiben verfasst werden:
z.B. ich bin geschieden und erhalte von meinem Gatten keinen Unterhalt. Dieser muss nur für meine Kinder einen mtl. Betrag von € .... bezahlen.
Oder: Die Scheidung ist bereits gelaufen und ich muss für meine Kinder selbst aufkommen.INNENSEITE: Kindergartenbesuch bestätigen , d.h. entweder Liste vom KG anfordern und nachschauen, ob Kind dort KG besucht oder KG anrufen und nachfragen, ob Kind dort geht
Bestätigung der Gemeinde auf INNENSEITE und RÜCKSEITE
Bundeskindergarten
Gem.Nr. 61223003
Vorgang wie oben
Bestätigung der Gemeinde auf INNENSEITE
Rückseite, Innenseite (Kindergartenbesuch) muss Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Dr.-Karl-Renner-Ring 40, 8940 Liezen bestätigen
Heilpäd. KG
Gem.Nr. 61223004
Antrag stellen mit Unterschrift - kein Lohnzettel erforderlich - NUR die Abtretungserklärung unterschreiben lassen + Bescheid/Kopie von BH dazugeben - Gelber Ordner
ZUSATZTEXT:
"Die Kinder werden über das Behindertengesetz im Heilp. KG betreut!
Auf Antrag "Heilpädagogischer KG vermerken
Kinderhaus
Gem.Nr. 61223601
Antrag Gemeinde - Bestätigung auf letzter Seite von VOLKSHILFE
ANTRÄGE gesammelt an LR schicken - Begleitschreiben siehe: X:bürgerservice/winword/2400