Josef-Krainer-Hilfsfonds
Eine einmalige Beihilfe aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds können mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldete Österreicherinnen/Österreicher sowie Bürgerinnen/Bürger der EU- und EWR-Mitgliedstaaten und Schweizer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, soweit sie sich länger als sechs Monate in der Steiermark aufhalten und zu einem dauernden Aufenthalt in der Steiermark berechtigt sind, erhalten.
Voraussetzungen für eine Förderung sind
- das begründete und vollständig eingebrachte Ansuchen der Beihilfenwerberin/des Beihilfenwerbers,
- sowie geeignete Unterlagen, welche die unverschuldete und zeitlich begrenzbare Notlage nachweisen.
Nähere Informationen und Auskünfte:
Isolde Riegler
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landesamtdirektion
Stabstelle Verwaltungsreform,Innovation und strategisches Projektmanagement
Josef-Krainer Hilfsfonds
8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 877 2963
Fax: +43 316 877 2294
E-Mail: josef-krainer-hilfsfonds@stmk.gv.at