Gemeindekennziffer: 61259

Josef-Krainer-Hilfsfonds

Eine einmalige Beihilfe aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds können mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldete Österreicherinnen/Österreicher sowie Bürgerinnen/Bürger der EU- und EWR-Mitgliedstaaten und Schweizer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, soweit sie sich länger als sechs Monate in der Steiermark aufhalten und zu einem dauernden Aufenthalt in der Steiermark berechtigt sind, erhalten.


Voraussetzungen für eine Förderung sind

- das begründete und vollständig eingebrachte Ansuchen der Beihilfenwerberin/des Beihilfenwerbers,
- sowie geeignete Unterlagen, welche die unverschuldete und zeitlich begrenzbare Notlage nachweisen.


Nähere Informationen und Auskünfte:


Isolde Riegler

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Landesamtdirektion

Stabstelle Verwaltungsreform,Innovation und strategisches Projektmanagement


Josef-Krainer Hilfsfonds
8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 877 2963

Fax: +43 316 877 2294

E-Mail: josef-krainer-hilfsfonds@stmk.gv.at

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/157890667/DE/