Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  
Rathausplatz 1 

A-8940 Liezen


Telefon: + 43 3612 22 88 1-0

Email: stadtamt@liezen.gv.at

Web: www.liezen.gv.at

 



Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist gem. § 4 Abs. 1 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992 i.d.g.F. verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.


Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, wird der Betroffene von der Meldebehörde schriftlich über die Beabsichtigung einer amtswegigen Abmeldung verständigt und ihm durch Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Kann der Brief an den Betroffenen nicht zugestellt werden, wird die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung verfügt.


Folge: wenn der Betroffene sich zur Empfangnahme des Briefes innerhalb von 2 Wochen nicht einfindet, gilt die Zustellung als bewirkt, wodurch eine Abmeldung des Betroffenen von Amtswegen vorgenommen werden kann!

"Die "Active-Card" soll bei Kindern und Jugendlichen, durch ein vergünstigtes und gebündeltes Sportangebot, die Attraktivität von Sport und Bewegung steigern", so Initiator Jugendreferent Stefan Wasmer.

 

Der Anfang wird dabei mit den Sporteinrichtungen der Stadtgemeinde Liezen gemacht. Darunter fallen der Eislaufplatz, die Langlaufloipe im Pyhrn, das Erlebnis-Alpenbad und der Weißenbacher Badesee.

 

Der Preis für die kombinierte "Active-Card" (Sommer und Winter) wird € 25,-- für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche und Studenten bis zum 26. Lebensjahr € 35,-- betragen.

 

Die Acitve-Card wird im Bürgerservice (mit Studenten- bzw. Schülerausweis) ausgegeben.

Adjuvo

Seit September 2012 bietet "adjuvo" in der Hauptstraße 4 (Fuchshof) erfolgreich Hausübungsbetreuung in Kleingruppen und Nachhilfeunterricht.

 

Besonders geschulte Pädagoginnen und Pädagogen bieten wirksame und nachhaltige Unterstützung bei schulischen Problemen.

 

Weitere Informationen gibts unter www.adjuvo.at

 

Telefon: +43 3612/22426

Mobiltelefon: +43 660 3404474

E-Mail: office@adjuvo.at

Alpenbad Liezen

Saisonstart:  9. Mai 2024


Mit einer Gesamtwasserfläche von über 960 m², über 6.000 m² Liegewiese, sowie einer Wasserrutsche, Sprungturm, Kinderbecken, Tischtennis und einem Beachvolleyball-Platz bietet das Schwimmbad Liezen neben der vorzüglichen Gastronomie Erlebnis und Erholung für Jung und Alt. Ausreichend Parkplätze sind vorhanden.

 

Kontakt:

+43(0)3612-22881-143

+43(0)0664-2518843.

 

Alpenbad Liezen

Brunnfeldweg 34

8940 Liezen

 

Öffnungszeiten: 9.00 -18.00 Uhr (18.00 Uhr Kassenschluss, 19.00 Uhr Badeschluss)

 

Steiermark-Card-Verkaufsstelle!

 

Infos: www.steiermark-card.net

Tarife für Eintritte (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 13%)

Tageskarten
  • Erwachsene € 7,60
  • Schüler, Präsenzdiener, Studenten, Zivildiener, Invaliden, Mindesteinkommensbezieher € 5,90
  • Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)  € 4,70
  • Kinder (vor Vollendung des 6. Lebensjahres) frei

Halbtageskarte (bis 14.00 Uhr)
  • Erwachsene  € 6,50 (Einsatz € 2,-)*
  • Schüler, Präsenzdiener, Studenten, Zivildiener, Invaliden, Mindesteinkommensbezieher  € 5,30 (Einsatz € 2,-)*
  • Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) € 4,10 (Einsatz € 2,-)*
  • Kinder (vor Vollendung des 6. Lebensjahres) frei
*Der eingehobene Einsatz wird beim rechtzeitigem Verlassen des Bades wieder ausgefolgt

Halbtageskarte (ab 13.00 Uhr)
  • Erwachsene  € 6,50
  • Schüler, Präsenzdiener, Studenten, Zivildiener, Invaliden, Mindesteinkommensbezieher € 5,30
  • Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) € 4,10
  • Kinder (vor Vollendung des 6. Lebensjahres) frei

Kurzbadekarte (maximal 2 Stunden)
  • Erwachsene  € 3,50 (Einsatz € 2,-)*
  • Schüler, Präsenzdiener, Studenten, Zivildiener, Invaliden, Mindesteinkommensbezieher        € 2,30
  • Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr) € 1,80
  • Kinder (vor Vollendung des 6. Lebensjahres) frei
*Der eingehobene Einsatz wird beim rechtzeitigem Verlassen des Bades wieder ausgefolgt.

Familientageskarten
  • 1 Erwachsener und max. 2 Kinder € 10,60
  • 2 Erwachsene und max. 2 Kinder € 17,60

Sonderkarten (gültig nur Montag bis Freitag)
  • für Gruppen ab 10 Personen € 3,50
  • für Schwimm- und Sportvereine usw. zu Trainingszwecken € 3,50
  • sowie für Schulklassen und Kinderbetreuungseinrichtungen (Aufsichtspersonen frei) € 3,50


Saisonkarten

  • Erwachsene € 82,10 Vorverkauf: € 72,10
  • Schüler, Präsenzdiener, Studenten, Zivildiener, Invaliden, Mindesteinkommensbezieher        € 70,50 Vorverkauf: € 60,50
  • Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) € 52,90 Vorverkauf: € 42,90
  • Kinder (vor der Vollendung des 6. Lebensjahres) frei
*Der Saisonkartenvorverkauf beginnt Anfang April und endet einen Tag vor Betriebsbeginn des Alpenbades

Familiensaisonkarte
  • 1 Erwachsener und max. 2 Kinder € 105,70
  • 2 Erwachsene und max. 2 Kinder € 176,10

Tarife für Nebenleistungen (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 20%)
  • Liegenverleih pro Tag € 3,00 (Einsatz € 5,-)*
  • Sonnenschirmverleih pro Tag € 3,00 (Einsatz € 2,-)*
  • Tischtennisschläger mit Ball € 2,00
*Der eingehobene Einsatz wird bei Rückgabe wieder ausgefolgt.
Altbatterien können  jederzeit während der Öffnungszeiten beim Abfallwirtschaftsverband kostenlos entsorgt werden.

Informationen zur richtigen Entsorgung der Altbatterien finden Sie hier.

Antragstellung:


Informationen sowie Anträge zur Alterspension finden Sie unter: www.pensionsversicherung.at oder www.oesterreich.gv.at  (Pension)


Das Antragsformular kann bei der Landesstelle der PVA oder bei den Sprechtagen abgegeben werden.

Ein bei der Gemeinde gestellter Antrag gilt mit dem Tag der Einbringung bei dieser als gestellt, wenn der Antrag binnen zwei Monaten beim Versicherungsträger einlangt.




Sprechtage in Liezen:
Pensionsversicherungsberatung: Donnerstag, 08:30 - 15:00 Uhr

Telefonische Voranmeldung: +43 5 0766-15777

ÖGK - Ausseer Straße 42a

8940 Liezen


Nähere Auskünfte finden sie hier:

 

Altkleidersammlung

In die Altkleider-Sammelcontainer dürfen folgende Materialien eingeworfen werden:


  • Brauchbare Kleidungsstücke
  • Bett- und Haushaltswäsche
  • Schuhe, paarweise gebündelt


Bitte in Plastiksäcke verpacken


Folgende Standorte stehen zur Verfügung:


  • Friedau bei der alten Questerhalle
  • Admonter Straße bei Haus Nr. 25
  • Alpenbadstraße, Parkplatz Schwimmbad
  • Höhenstraße/Römerweg


Die Container werden von der AVE wöchentlich entleert - dieses Service ist für die Stadtgemeinde Liezen kostenlos. Mit Ihrer Sammlung helfen Sie mit, die Kosten für die Restmüllentsorgung niedrig zu halten.

Altmedikamente können in der Stadtapotheke und in der Löwen-Apotheke kostenlos entsorgt werden.


Die Medikamente sind dabei von der jeweiligen Verpackung zu trennen.


Den Abtransport der Sammelbehälter organisiert die Stadtgemeinde.

Das Altstoffsammelzentrum für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsteil Weißenbach befindet sich weiterhin beim Bauhof Weißenbach.

 

Öffnungszeiten:

Jeden 1. und 3. Freitag von 13:00 bis 16:00 Uhr

 

Für die An- und Ummeldung einer Unterkunft werden folgende Unterlagen benötigt:


  • Ausgefüllter Meldezettel unter Vorlage amtlicher Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde) zur Feststellung der Identität - wichtig: Unterschrift des Unterkunftgebers am Meldezettel (Blockschrift u Unterschrift)
  • Bei Fremden: Reisepass
  • Bei Geburt eines Kindes im Ausland: Geburtsurkunde des Kindes + Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles
  • Hinweis: gemäß österreichischem Meldegesetz besteht die Pflicht, sich innerhalb von 3 Tagen nach Wechsel der Wohnung an-, ab- oder umzumelden.


Gebühren: keine


Bei Anmeldung in eine andere Gemeinde wird die Abmeldung des letzten Wohnsitzes automatisch, d.h. in einem Meldevorgang, abgewickelt.


Weitere Infos erhalten Sie hier


Link zum Meldegesetz

Personen mit Hauptwohnsitz in Liezen, Hauptplatz und Hauptstraße 15/20, erhalten eine Anwohnerparkkarte, die das Parken in der Kurzparkzone (ZONE 1) entlang der Hauptstraße zwischen der Kulturhausstraße und dem Fronleichnamsweg ermöglicht.


Des weiteren muss der Antragsteller zugleich Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges sein.


Die Bewilligung wird von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt, wobei die Anträge bei der Stadtgemeinde abzugeben sind , die sie - zusammen mit der ausgestellten Anwohnerparkkarte - an die Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.


Da die Hauptstraße eine Landesstraße ist, gelten dort andere Gebührenvorschriften.


Die Anwohnerparkkarte kann für ein oder max. zwei Jahre beantragt werden. Die Bewilligung samt Übersendung der Anwohnerparkkarte und die Vorschreibung der Verwaltungsabgaben erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen.

Nach Ablauf der Frist ist ein neuer Antrag zu stellen.


Gebühren:


Antrag (zu stellen bei der Stadtgemeinde)  € 14,30. Die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen - derzeit € 36,10/jährlich.

Eine Apostille ist eine auf einer öffentlichen Urkunde angebrachte amtliche Bestätigung der Echtheit dieser Urkunde. Sie ersetzt in bestimmten Fällen die Beglaubigung. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, des Siegels und des Stempels auf einer Urkunde, sowie die Funktion des Unterzeichners.

 

Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, der das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet hat, im Heimatstaat erteilt und ausgestellt. In Österreich wird die Apostille - je nachdem, welche Behörde die betreffende Urkunde ausgestellt hat, durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Legalisierungsbüro) die Präsidentinnen/die Präsidenten der mit Zivilrechtssachen befassten Gerichtshöfe (Präsidium des Landesgerichts), die Landeshauptmänner oder das Amt der Landesregierung (Beglaubigungsstelle) ausgestellt. 


Weitere Informationen finden Sie unter 

www.oesterreich.gv.at

 

 

 

 

Wann kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung gestellt werden?

Informationen zur Beantragung bzw. Ablauf der Arbeitnehmerveranlagung finden Sie 

hier

TIPP
Sie können Ihren Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung auch über www.finanzonline.at elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ein Download der Formulare ist aber nicht mehr möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei www.finanzonline.at oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Arbeitskreis Stadtmuseum

Der Arbeitskreis Stadtmuseum wurde im Herbst 2000 im Bestreben gegründet, ein Forum für die Aufarbeitung der Geschichte der Stadt Liezen zu schaffen, wobei die Ergebnisse der Forschungen veröffentlicht und für unsere Stadt wichtige Gegenstände erhoben, bewahrt und öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Der ersten Besprechung am 13. November 2000 folgten bisher 62 weitere mit fruchtbringenden Diskussionen, die zu 26 Veröffentlichungen in den Stadtnachrichten führten. Besichtigungen in Liezen und Umgebung ergänzen die Beschäftigung mit der lokalen Geschichte.

Geleitet wird der Arbeitskreis seit seinem Bestehen von DI Wolfgang Flecker. Mitglieder sind derzeit OSR Walter Balatka, Dr. Peter Domes, Karl Hödl, Hilde Karow, OSR Ernst Keplinger (verstorben), Erich Lammer, Gerwald Mitteregger, OSR Harald Pirkenau, Friedrich Repnik, Pfarrer Josef Schmidt, Ferdinand Vasold, KR Karl Wimmler (verstorben) und Alois Wöhr.

zum Foto:
Der Arbeitskreis besichtigte unter anderem auch die Kirche in Selzthal. Auf dem Foto
von links nach rechts: Alois Wöhr, Pfarrer Josef Schmidt, Altbürgermeister Karl Wimmler, OSR Ernst Keplinger, OSR Walter Balatka, Ferdinand Vasold, OSR Dir. Harald Pirkenau, Erich Lammer und Karl Hödl.
Foto: DI Wolfgang Flecker

Kosten der Sammelmappe

Mit 25 Beiträgen der Serie "Liezen im Zeitwandel" ist die beim Bürgerservice beziehbare Sammelmappe schon gut gefüllt. Der Arbeitskreis beschloss daher - bei der Sitzung am  14.05.2007 - den Preis für die Sammelmappe ab 01.06.2007 auf €  5,00 anzuheben. Auch einzelne Berichte können um € 0,50 gekauft werden, sind allerdings bei Herrn DI Flecker direkt anzufordern.

Kontakte: DI Wolfgang Flecker  Tel.: 25922; Karl Hödl  Tel.: +43(0) 664/2840888 

Die sozialen Kräfte in der Steiermark - von der Landesregierung über die Selbstvertretungsorganisationen bis hin zu den Träger-Organisationen - haben sich darauf verständigt, ava.services für eine schnelle und flächendeckende Versorgung der Menschen mit Behinderungen in der Steiermark und drüber hinaus einzusetzen.

Website:  www.atempo.at

Weitere Infos finden sie hier:

Falls sie zu diesem Kreis gehören sollten, bitte einen Pensionsbescheid im Bürgerservice abgeben.

Richtsätze (2024) zur Berechtigung der Teilnahme am Ausflug:

a) Alleinstehende Personen  € 1.217,96
b) Ehepaare € 1.921,46
    

 

 

Die Ausgleichszulage soll jedem Pensionsbezieher und jeder Pensionsbezieherin, der oder die im Inland lebt, ein Mindesteinkommen sichern.


Liegt das Gesamteinkommen (Pension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher oder die Pensionsbezieherin eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines oder ihres Gesamteinkommens.


Hinweis: Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet.

Die zuständige Behörde: der jeweilige Pensionsversicherungsträger.


Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stelle, wie der Antrag zu stellen ist.


TIPP: Darüber hinaus ist die Gewährung von weiteren Beihilfen und Ermäßigungen möglich. Entsprechende Auskünfte über diese Leistungen erteilt zum Beispiel das jeweilige Wohnsitzfinanzamt, das Gemeindeamt oder das jeweilige Amt der Landesregierung bzw. auch die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) oder sonstige Verkehrsbetreiber.


Formulare erhältlich im Bürgerservice oder unter www.pensionsversicherung.at


weitere Informationen finden sie hier

Jede gemeldete Person, gleichgültig ob es sich um österr. Staatsbürger oder Fremde handelt, hat das Recht, bei der Meldebehörde, bei der sie angemeldet ist oder war, die Verfügung einer sogenannten "Auskunftssperre" zu beantragen.


Ein solcher Antrag ist entsprechend zu begründen; ihm ist stattzugeben, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird. Ist ein solches Interesse offenkundig, so kann die Auskunftssperre auch von Amts wegen verfügt oder verlängert werden.


Die Auskunftssperre kann für die Dauer von höchstens fünf Jahren verfügt oder verlängert werden; sie gilt während dieser Zeit auch im Falle der Abmeldung.

 

Gebühren - wenn von der Partei beantragt:
Eingabegebühr € 14,30
Verwaltungsabgabe € 6,50

 

Bei Rechtsmittelverzicht zusätzlich € 14,30!

 

Gebühren, wenn von Amtswegen (zbs. Polizei) keine.


Weitere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at


Das BM.I (Bundesministerium für Inneres) teilt mit:

Aus gegebenem Anlass wird auf Fragen der An- und Abmeldung ausländischer Pflegekräfte, die zur Durchführung ihrer Tätigkeit eine Unterkunft im Inland beziehen und zwischendurch immer wieder in ihr Heimatland zurückkehren, nachstehende Rechtsansicht mitgeteilt:


Anmeldung von Pflegekräften
Ausländische Pflegekräfte, die in einer Wohnung Unterkunft nehmen, haben sich gem. § 3 MeldeG anzumelden. Die Unterkunftnahme erfolgt mit dem Beginn des widmungsgemäßen Gebrauches der Wohnung. Dies ist der Fall, wenn jemand zum ersten Mal in eine Unterkunft einzieht, also indem er seine Sachen dort unterbringt und auch andere Wohnbedürfnisse, wie sich darin aufhalten oder schlafen, befriedigt.


In diesem Zusammenhang darf weiters ausgeführt werden, dass im konkreten Einzelfall beurteilt werden muss, ob die Unterkunftnahme von ausländischen Pflegekräften als Begründung eines Hauptwohnsitzes qualifiziert werden kann oder nicht. Im Regelfall sprechen die gem. § 1 Abs. 8 MeldeG für die Definition des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen maßgeblichen Kriterien in ihrer Gesamtbetrachtung eher dafür, dass die Hauptwohnsitzdefinition nicht erfüllt ist, da die Unterkunftnahmen der Pflegekräfte eher kurzfristig und bedarfsabhängig an wechselnden Orten erfolgten sowie ganz wesentliche Bereiche ihrer Lebensbeziehungen (insbes. im familiären Bereich) weiterhin im Heimatland zentriert blieben.


Abmeldung von Pflegekräften
Wird die Unterkunft in einer Wohnung aufgegeben, hat sich der Unterkunftnehmer gem. § 4 MeldeG abzumelden.
Die Aufgabe der Unterkunft liegt vor, wenn dieser widmungsgem. Gebrauch eingestellt wird, was bedeutet, dass die Beziehung zwischen der Person und der Unterkunft (wenn auch nur vorübergehend) gänzlich gelöst wird, also insbesondere dann, wenn die Person ihre persönlichen Effekten sowie die ihrer Lebensführung entsprechenden Gegenstände des täglichen Gebrauches vollständig daraus entfernt hat (vgl. auch VwGH vom 30.9.1991, Zl. 91/19/0195).


Eine vorübergehende Abwesenheit von der Unterkunft stellt noch keinen Grund dar, dass von einer melderechtlich gebotenen Abmeldung ausgegangen werden muss, solange die Beziehung zu dieser Unterkunft noch nicht gänzlich aufgegeben wurde, etwa weil dort noch persönliche Gegenstände verwahrt werden.

Altfahrzeuge dürfen keinesfalls auf Wiesen-, Wald- oder Schotterböden abgestellt werden. Die Nichtbeachtung wird von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldbuße bestraft.


Seit 1. Jänner 2007 ist nun eine kostenlose Rückgabe von Altfahrzeugen möglich.

Informationen hierüber erhalten Sie im Internet unter www.bmk.gv.at - Altfahrzeuge

Jeder Liezener Haushalt (Bedingung: Hauptwohnsitz in Liezen bzw. Ortsteil Weißenbach bei Liezen) hat die Möglichkeit, Sperrmüll bis zu 300 kg/Jahr kostenlos direkt im Altstoffsammelzentrum bei der Müllanlage in der Gesäusestraße abzugeben.

 

Nach Anpassung der Müllabfuhrordnung durch den neuen Gemeinderat gilt diese Gratisregelung seit Sommer 2015 auch für den Ortsteil Weißenbach.

 

Telefon: +43 3612 / 23925

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
07:00 - 11:45 Uhr und 12:45 - 16:30 Uhr

Freitag:

07:00 - 13:30 Uhr


Letzte Einfahrt 15 Minuten vor Betriebsschluss

 

Altstoffsammelzentrum für den Ortsteil Weißenbach:

Öffnungszeiten: jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 13:00 bis 16:00 Uhr

 

 

Weitere Informationen finden sie unter www.awv.steiermark.at