Informationen über die ARGEV - Verpackungsverwertungs GmbH
Für diese Verpackungen tritt die ARGEV in Abstimmung mit der ARA und den zuständigen Verwertungs-BRGs gegenüber dem Umweltministerium als Systembetreiberin gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und Verpackungsverordnung auf. Zugelassene Sammel- und Verwertungssysteme sind die Voraussetzung dafür, dass Verpackungen im ARA System lizenziert und die betroffenen Unternehmen entpflichtet werden können. Im Bereich der Kunststoffe und textilen Verpackungen agieren ARGEV und ÖKK parallel als Systembetreiberinnen. Die Eigentümerstruktur der ARGEV sichert die Packstoff- und Interessenneutralität bei der Planung und Steuerung der Sammelsysteme und diente beim Aufbau des ARA Systems als Vorbild für die ARA AG. Seit 1997 hält die ARA AG einen Anteil von 11 % an der ARGEV.