Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  
Rathausplatz 1 

A-8940 Liezen


Telefon: + 43 3612 22 88 1-0

Email: stadtamt@liezen.gv.at

Web: www.liezen.gv.at

 



Zuschuss ÖBB-Vorteilscard der Stadtgemeinde Liezen

(Gemeinderat v 12.12.2023 - Top 18.)

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses für die ÖBB-Vorteilscard


1.     Die Stadtgemeinde Liezen fördert den Ankauf einer ÖBB-Vorteilscard in folgendem prozentuellem Ausmaß:


1.1. Vorteilscard „Top-Ticket" für Schüler, Lehrlinge  und Studenten der Verbundlinien           

                                                                                              €     136,00 (Förderung 20%)

1.2. Vorteilscard „Top Ticket" f. Studierende                         €     179,00 (Förderung 20%)

1.3. Vorteilscard „Jugend"                                                     €        19,00 (Förderung 50%)

1.4. Vorteilscard „Family"                                                      €        19,00 (Förderung 50%)

1.5. Vorteilscard „Classic"                                                     €         99,00 (Förderung 20%)

1.6. Vorteilscard 66                                                                €        66,00 (Förderung 20%)

1.7. Vorteilscard „Senior"                                                       €         29,00 (Förderung 50%)


1.     Die Förderung wird für den Ankauf der Vorteilscard im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 gewährt.

2.     Die Förderung für das „Top-Ticket" der Verbund-Linien wird für den Zeitraum 01.09.2024 bis 30.09.2025 gewährt.

3.     Die Förderung für das „Top-Ticket" für Studierende der Verbund-Linien wird für den Zeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2025 gewährt.

4.     Die Förderung können Personen mit Hauptwohnsitz in Liezen beantragen.

5.     Der Zuschussempfänger darf keine offenen und fälligen Verbindlichkeiten bei der Stadtgemeinde Liezen haben.

6.     Das Ansuchen um die Förderung muss während der Gültigkeit des Tickets gestellt werden. (Im Nachhinein eingereichte Tickets (nach Ablauf der Gültigkeit) sind nicht förderungsfähig.)

 

7.     Die Förderung ist zwingend mit dem Antragsformular der Stadtgemeinde Liezen zu beantragen. Der Förderantrag kann entweder über die Homepage der Stadtgemeinde Liezen abgerufen und online mittels Handysignatur übermittelt werden oder ausgedruckt und persönlich unterfertigt im Bürgerservice abgegeben werden. Eine Übermittlung des unterfertigten Antrages per Mail an stadtamt@liezen.gv.at ist ebenso möglich.

8.     Dem Förderantrag beizulegen sind Zahlungsnachweis und Ticket. Außerdem müssen Telefonnummer, IBAN und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden.

9.     Sollte der Förderungswerber einer dieser Punkte nicht erfüllen bzw. den Antrag nicht alles beiliegen so wird die Förderung nicht ausbezahlt.

10.   Das Fördervolumen (Fördertopf) beträgt maximal EUR 3.000 pro Jahr. Sobald ein Förderungsbegehren zur Überschreitung dieser Grenze führen würde, wird dieses und alle eventuell noch nachfolgenden Förderungsbegehren so lange teilweise oder zur Gänze zurückgestellt, bis eine Berücksichtigung möglich ist. In der Regel wird es zu einer Verschiebung in das nächste Förderjahr kommen, vorausgesetzt die Förderung wird nicht eingestellt und es sind entsprechende budgetären Mittel vorhanden. Die Förderungen werden in der Reihe der Ansuchen bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!

11.  Für die ÖBB Österreichcard gewährt die Stadtgemeinde Liezen keinen Zuschuss, da diese bereits vom Bund subventioniert wird.

12.  Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2024 in Kraft.

Linienangebot in und rund um Liezen

RegioBahn: R250

RegioBus-Linien: 910, 911, 930, 931, 940, 942

> Link: www.verbundlinie.at/regiobus


Kundenbüros in der Region

Liezen: Stadtmarketing und Tourismusverband, Hauptplatz 5, Tel. +43 3612 25658

 

Routenplaner BusBahnBim

Der Routenplaner des Verkehrsverbundes bietet tagesaktuelle Fahrplaninformationen für alle Öffis in ganz Österreich - und errechnet alle Verbindungen zwischen zwei Haltestellen bzw. Adressen. > Link: www.verbundlinie.at

 

> BusBahnBim ist auch gratis als App für Smartphones in den jeweiligen Stores erhältlich.

 

Verkehrs-Newsletter
Alle Fahrplanänderungen im öffentlichen Verkehr werden in das Fahrplansystem eingearbeitet. Ein eigener Newsletter informiert regelmäßig über Abweichungen, bei Änderungen wird automatisch eine E-Mail verschickt.

> Link: www.verbundlinie.at/newsletter

Persönliche Beratung zum Fahrplan und zum Tarif
ServiceCenter der Verbund Linie Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr Tel. +43 (0)50 678910
E-Mail: service@verbundlinie.at

Weitere nützliche Links auf der Verkehrsverbund-Website


> Link: www.verbundlinie.at/feedback

> Link: www.verbundlinie.at/fahrplandownload

> Link: www.verbundlinie.at/verbundtarif


ORF Haushaltsabgabe
Die neue ORF-Haushaltsabgabe ersetzt ab 2024 die bisherige GIS-Gebühr (Rundfunkgebühr). 
Sie beträgt 15,30 Euro monatlich pro Haushalt und ist von der Mehrwertsteuer und Bundesabgaben befreit. 
Je nach Bundesland wird der Betrag inklusive Länderabgabe eingehoben. Diese liegt zwischen 0,00 Euro und 5,00 Euro pro Monat.Steiermark: 4,70 Euro (gesamt: 20,00 Euro)
Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF -Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der ORF -Beitrags Service GmbH (OBS) eingehoben (ehemalige GIS ) . 
Er ersetzt die bisherige GIS -Gebühr. Der ORF -Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden.

Befreiung vom ORF-Beitrag


Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien lassen:


Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Studien-/Schülerbeihilfe
Lehrlingsentschädigung
Pflegegeld
Pension
Arbeitslosengeld
Mindestsicherung
Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit).

Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden. 

Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.


Weitere Informationen und einen Online-Befreiungsrechner finden sie unter orf.beitrag.at und  hier.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen hat in seiner Sitzung im Dezember 2018 eine Verordnung erlassen, die bei Zuwiderhandlungen eine Anzeige mit Strafen bis zu € 1.500,-- zur Folge haben kann.

Es geht hier um die Hundekot-Aufnahmepflicht, um Leinen- und Maulkorbpflicht, um unerlaubtes Ablagern von Abfällen, um Alkoholkonsum, Grill- und Partyfeste auf öffentlichen Plätzen und Kinderspielplätzen und um gesundheitsgefährdende Handlungen im öffentlichen Raum.
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)

Der "Österreichische Integrationsfonds (ÖIF)" unterstützt MigrantInnen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration in Österreich.

 

Der Welcome Desk im Integrationszentrum Steiermark ist zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe für NeuzuwanderInnen in der Steiermark und Kärnten. Die ÖIF-Homepage informiert über lokale Beratungsangebote.

 

Anschrift:

Österreichischer Integrationsfonds

Integrationszentrum Steiermark

Reitschulgasse 19

8010 Graz

 

Telefon: +43 (0)316/841720

E-Mail: steiermark@integrationsfonds.at


Alle weiteren Informationen finden sie unter www.integrationsfonds.at

Österr. Zivilinvalidenverband - ÖZIV

Herzlich willkommen beim ÖZIV Landesverband Steiermark!


* Wir, und unsere ZWÖLF Bezirksgruppen helfen und beraten Sie gerne *


 Wir sind nicht behindert, wir werden behindert * Behindert werden Menschen durch unterschiedliche Barrieren.

 Der Abbau dieser Barrieren ist ein zentrales Anliegen des ÖZIV.



SUPPORT wurde vom Österreichischen Zivil-Invalidenverband (ÖZIV) im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Österreichischen Bundesregierung ins Leben gerufen.

Nach dem Motto "Betroffene beraten Betroffene werden Menschen mit Sinnes- und/oder Körperbehinderung kostenlos, professionell und individuell begleitet.

Ziel von Support ist es, diesen Menschen in allen Lebensbereichen kostenlos zur Seite zu stehen. Das passiert durch persönliches Coaching sowie Beratung und Information bei behindertenspezifischen Rechtsfragen, sozialen Fragen (Pflegegeld, Wohungs-oder Autoadaptierung, Vergünstigungen, Ausweise), Steuerfragen, Fragen rund um den Arbeitsplatz  (Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzadaptierung), Fragen zu technischen Hilfsmitteln für Alltag und Beruf.


Das Büro des ÖZIV in Liezen befindet sich in der Primärversorgungseinheit (vormals Ärztezentrum) im Untergeschoß,

Rathausplatz 2, Tel. u. FAX unter 03612/25626 oder 25311

Bezirksobmann Franz Klopf

Mobil:  0664/9231872

E-Mail: oeziv-bg.liezen@gmx.at

 

Unsere Sprechtage im Verbandsbüro in Liezen, Rathausplatz 2, Untergeschoß des Ärztezentrums Liezen, finden, coronabedingt mit jeweils gültigen Schutzmaßnahmen und telefonischer Voranmeldung, weiterhin jeweils am ersten Freitag des Monates von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Bei Bedarf oder Gehunfähigkeit sind auch Hausbesuche möglich.

 

Nähere Informationen finden sie unter www.oeziv-steiermark.at/bezirksvereine/liezen