Infos von A-Z
Stadtamt Liezen
Rathausplatz 1
A-8940 Liezen
Email: stadtamt@liezen.gv.at
Web: www.liezen.gv.at
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Email: stadtamt@liezen.gv.at
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Zuschuss ÖBB-Vorteilscard der Stadtgemeinde Liezen
(Gemeinderat v 12.12.2023 - Top 18.)
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses für die ÖBB-Vorteilscard
1. Die Stadtgemeinde Liezen fördert den Ankauf einer ÖBB-Vorteilscard in folgendem prozentuellem Ausmaß:
1.1. Vorteilscard „Top-Ticket" für Schüler, Lehrlinge
und Studenten der Verbundlinien
€ 136,00 (Förderung 20%)
1.2. Vorteilscard „Top Ticket" f. Studierende € 179,00 (Förderung 20%)
1.3. Vorteilscard „Jugend" € 19,00 (Förderung 50%)
1.4. Vorteilscard „Family" € 19,00 (Förderung 50%)
1.5. Vorteilscard „Classic" € 99,00 (Förderung 20%)
1.6. Vorteilscard 66 € 66,00 (Förderung 20%)
1.7. Vorteilscard „Senior" € 29,00 (Förderung 50%)
1. Die Förderung wird für den Ankauf der Vorteilscard im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 gewährt.
2. Die Förderung für das „Top-Ticket" der Verbund-Linien wird für den Zeitraum 01.09.2024 bis 30.09.2025 gewährt.
3. Die Förderung für das „Top-Ticket" für Studierende der Verbund-Linien wird für den Zeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2025 gewährt.
4. Die Förderung können Personen mit Hauptwohnsitz in Liezen beantragen.
5. Der Zuschussempfänger darf keine offenen und fälligen Verbindlichkeiten bei der Stadtgemeinde Liezen haben.
6. Das Ansuchen um die Förderung muss während der Gültigkeit des Tickets gestellt werden. (Im Nachhinein eingereichte Tickets (nach Ablauf der Gültigkeit) sind nicht förderungsfähig.)
7. Die Förderung ist zwingend mit dem Antragsformular der Stadtgemeinde Liezen zu beantragen. Der Förderantrag kann entweder über die Homepage der Stadtgemeinde Liezen abgerufen und online mittels Handysignatur übermittelt werden oder ausgedruckt und persönlich unterfertigt im Bürgerservice abgegeben werden. Eine Übermittlung des unterfertigten Antrages per Mail an stadtamt@liezen.gv.at ist ebenso möglich.
8. Dem Förderantrag beizulegen sind Zahlungsnachweis und Ticket. Außerdem müssen Telefonnummer, IBAN und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden.
9. Sollte der Förderungswerber einer dieser Punkte nicht erfüllen bzw. den Antrag nicht alles beiliegen so wird die Förderung nicht ausbezahlt.
10. Das Fördervolumen (Fördertopf) beträgt maximal EUR 3.000 pro Jahr. Sobald ein Förderungsbegehren zur Überschreitung dieser Grenze führen würde, wird dieses und alle eventuell noch nachfolgenden Förderungsbegehren so lange teilweise oder zur Gänze zurückgestellt, bis eine Berücksichtigung möglich ist. In der Regel wird es zu einer Verschiebung in das nächste Förderjahr kommen, vorausgesetzt die Förderung wird nicht eingestellt und es sind entsprechende budgetären Mittel vorhanden. Die Förderungen werden in der Reihe der Ansuchen bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!
11. Für die ÖBB Österreichcard gewährt die Stadtgemeinde Liezen keinen Zuschuss, da diese bereits vom Bund subventioniert wird.
12. Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2024 in Kraft.
Linienangebot in und rund um Liezen
RegioBahn: R250
RegioBus-Linien: 910, 911, 930, 931, 940, 942
> Link: www.verbundlinie.at/regiobus
Kundenbüros in der Region
Liezen: Stadtmarketing und Tourismusverband, Hauptplatz 5, Tel. +43 3612 25658
Routenplaner BusBahnBim
Der Routenplaner des Verkehrsverbundes bietet tagesaktuelle Fahrplaninformationen für alle Öffis in ganz Österreich - und errechnet alle Verbindungen zwischen zwei Haltestellen bzw. Adressen. > Link: www.verbundlinie.at
> BusBahnBim ist auch gratis als App für Smartphones in den jeweiligen Stores erhältlich.
Verkehrs-Newsletter
Weitere nützliche Links auf der Verkehrsverbund-Website
> Link: www.verbundlinie.at/feedback
> Link: www.verbundlinie.at/fahrplandownload
> Link: www.verbundlinie.at/verbundtarif
Befreiung vom ORF-Beitrag
Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien lassen:
Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Weitere Informationen und einen Online-Befreiungsrechner finden sie unter orf.beitrag.at und hier.
Der "Österreichische Integrationsfonds (ÖIF)" unterstützt MigrantInnen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration in Österreich.
Der Welcome Desk im Integrationszentrum Steiermark ist zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe für NeuzuwanderInnen in der Steiermark und Kärnten. Die ÖIF-Homepage informiert über lokale Beratungsangebote.
Anschrift:
Österreichischer Integrationsfonds
Integrationszentrum Steiermark
Reitschulgasse 19
8010 Graz
Telefon: +43 (0)316/841720
E-Mail: steiermark@integrationsfonds.at
Alle weiteren Informationen finden sie unter www.integrationsfonds.at
Herzlich willkommen beim ÖZIV Landesverband Steiermark!
* Wir, und unsere ZWÖLF Bezirksgruppen helfen und beraten Sie gerne *
Wir sind nicht behindert, wir werden behindert * Behindert werden Menschen durch unterschiedliche Barrieren.
Der Abbau dieser Barrieren ist ein zentrales Anliegen des ÖZIV.SUPPORT wurde vom Österreichischen Zivil-Invalidenverband (ÖZIV) im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Österreichischen Bundesregierung ins Leben gerufen.
Nach dem Motto "Betroffene beraten Betroffene werden Menschen mit Sinnes- und/oder Körperbehinderung kostenlos, professionell und individuell begleitet.
Ziel von Support ist es, diesen Menschen in allen Lebensbereichen kostenlos zur Seite zu stehen. Das passiert durch persönliches Coaching sowie Beratung und Information bei behindertenspezifischen Rechtsfragen, sozialen Fragen (Pflegegeld, Wohungs-oder Autoadaptierung, Vergünstigungen, Ausweise), Steuerfragen, Fragen rund um den Arbeitsplatz (Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzadaptierung), Fragen zu technischen Hilfsmitteln für Alltag und Beruf.
Das Büro des ÖZIV in Liezen befindet sich in der Primärversorgungseinheit (vormals Ärztezentrum) im Untergeschoß,
Rathausplatz 2, Tel. u. FAX unter 03612/25626 oder 25311
Bezirksobmann Franz Klopf
Mobil: 0664/9231872
E-Mail: oeziv-bg.liezen@gmx.at
Unsere Sprechtage im Verbandsbüro in Liezen, Rathausplatz 2, Untergeschoß des Ärztezentrums Liezen, finden, coronabedingt mit jeweils gültigen Schutzmaßnahmen und telefonischer Voranmeldung, weiterhin jeweils am ersten Freitag des Monates von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Bei Bedarf oder Gehunfähigkeit sind auch Hausbesuche möglich.
Nähere Informationen finden sie unter www.oeziv-steiermark.at/bezirksvereine/liezen