Infos von A-Z
Stadtamt Liezen
Rathausplatz 1
A-8940 Liezen
Email: stadtamt@liezen.gv.at
Web: www.liezen.gv.at
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Allgemeines zu Landtagswahlen
In Österreich werden die Landtage gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt.
Die Zahl der Abgeordneten ist in den Landesverfassungen festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl des betreffenden Landes.
Die Gesetzgebungsperiode ist nicht in allen Ländern gleich; sie beträgt in acht Bundesländern fünf Jahre und in Oberösterreich sechs Jahre.
Es besteht keine Wahlpflicht!
Aktive Wahlberechtigung
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
Informationen bezüglich des aktiven Wahlrechts finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.
An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.
In das Wählerverzeichnis kann Einsicht genommen oder dagegen Einspruch erhoben werden. Mehr dazu findet sich unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".
Die Stimmabgabe bei Wahlen auf Landesebene ist auch mit einer Wahlkarte möglich (in jenen Wahllokalen im Landesgebiet, die Wahlkarten entgegennehmen, oder mittels Briefwahl auch außerhalb der Landesgrenzen).
Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.
Es ist auch diesmal wieder möglich direkt bei der Abholung der Wahlkarte im Gemeindeamt (Bürgerservice) die Stimmabgabe zu tätigen.
Fristen und Verfahrensabläufe bei der Beantragung von Wahlkarten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Über Details hierzu informiert die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Weitere Informationen finden sie hierAuf der B138 von Richtung Liezen kommend in Richtung Pyhrnpass befindet sich die Langlaufloipe Pyhrn. Der Bauernhof Essl im Pyhrn, ein Stadtteil von Liezen, fungiert als Loipeneinstieg. Neben dem Ticketautomaten finden Sportler auch sanitäre Einrichtungen.
In höherer Tallage (800-830m) befinden sich insgesamt 16,7 km klassische und Skating-Loipe, die parallel verlaufen. Die Pyhrnloipe verfügt über zwei Loipenkreise / -schleifen. Sämtliche Loipen sind leicht bis schwer und schneesicher. Die 8,3 km Sportloipe sowie die 8,4 km Wanderloipe sind für die beiden Stilrichtungen Skating und Klassisch gespurt!
Loipengebühr: € 4,- pro tag
Jugendliche bis 18 Jahre Gratis
Saisonkarte: € 39,-
Erhältlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde
Die Stadtgemeinde Liezen hat zur Vermeidung von unnötigem Lärm eine Lärmschutzverordnung erlassen.
Auszug aus der Verordnung für Liezen und Ortsteil Weißenbach:
§ 2 - Haus- und Gartenarbeiten
(1) Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten darf lediglich an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 7.00 und 12.00 und 14.00 bis 20.00 Uhr erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenscheren, Baumsägen usw. An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten verboten.
(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeit durchführen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen diese Verordnung von der Bezirkshauptmannschaft Liezen mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden kann.
Anzeigen sind an die Polizei zu richten.
Die vollständige Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Liezen finden sie im angehängten Dokument.
Weiter Informationen zur finden sie un