Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  
Rathausplatz 1 

A-8940 Liezen


Telefon: + 43 3612 22 88 1-0

Email: stadtamt@liezen.gv.at

Web: www.liezen.gv.at

 



Allgemeines zu Landtagswahlen


In Österreich werden die Landtage gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt.


Die Zahl der Abgeordneten ist in den Landesverfassungen festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl des betreffenden Landes. 

Die Gesetzgebungsperiode ist nicht in allen Ländern gleich; sie beträgt in acht Bundesländern fünf Jahre und in Oberösterreich sechs Jahre.


Es besteht keine Wahlpflicht!


Aktive Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind


  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, 
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und 
  • grundsätzlich ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.

 

Informationen bezüglich des aktiven Wahlrechts finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.


An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis kann Einsicht genommen oder dagegen Einspruch erhoben werden. Mehr dazu findet sich unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".

Die Stimmabgabe bei Wahlen auf Landesebene ist auch mit einer Wahlkarte möglich (in jenen Wahllokalen im Landesgebiet, die Wahlkarten entgegennehmen, oder mittels Briefwahl auch außerhalb der Landesgrenzen).


Antrag Wahlkarte


Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Es ist auch diesmal wieder möglich direkt bei der Abholung der Wahlkarte im Gemeindeamt (Bürgerservice) die Stimmabgabe zu tätigen.

Fristen und Verfahrensabläufe bei der Beantragung von Wahlkarten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Über Details hierzu informiert die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes. 

Weitere Informationen finden sie hier
Langlaufloipe Liezen-Pyhrn

Auf der B138 von Richtung Liezen kommend in Richtung Pyhrnpass befindet sich die Langlaufloipe Pyhrn. Der Bauernhof Essl im Pyhrn, ein Stadtteil von Liezen, fungiert als Loipeneinstieg. Neben dem Ticketautomaten finden Sportler auch sanitäre Einrichtungen.


In höherer Tallage (800-830m) befinden sich insgesamt 16,7 km klassische und Skating-Loipe, die parallel verlaufen. Die Pyhrnloipe verfügt über zwei Loipenkreise / -schleifen. Sämtliche Loipen sind leicht bis schwer und schneesicher. Die 8,3 km Sportloipe sowie die 8,4 km Wanderloipe sind für die beiden Stilrichtungen Skating und Klassisch gespurt!


Loipengebühr: € 4,- pro tag

Jugendliche bis 18 Jahre Gratis


Saisonkarte: € 39,-

Erhältlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde

Die Stadtgemeinde Liezen hat zur Vermeidung von unnötigem Lärm eine Lärmschutzverordnung erlassen.

 

Auszug aus der Verordnung für Liezen und Ortsteil Weißenbach:

 

§ 2 - Haus- und Gartenarbeiten

(1) Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten darf lediglich an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 7.00 und 12.00 und 14.00 bis 20.00 Uhr erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenscheren, Baumsägen usw. An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten verboten.


(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeit durchführen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.


Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen diese Verordnung von der Bezirkshauptmannschaft Liezen mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden kann.

 

Anzeigen sind an die Polizei zu richten.

 

Die vollständige Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Liezen finden sie im angehängten Dokument.


Weiter Informationen zur finden sie un

Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionisten ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich. Diese wird automatisch im Jänner eines jeden Jahres zugesandt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für in Österreich lebende Pensionisten, welche eine Pension aus dem Ausland beziehen, wird ebenfalls jährlich von der ausländischen Pensionsversicherungsanstalt ein Schreiben auf welchem bestätigt werden muss, dass die Person noch lebt, zugeschickt.

Gebühr: € 2,10 Verwaltungsabgabe