Autowrack-Entsorgung
Altfahrzeuge dürfen keinesfalls auf Wiesen-, Wald- oder Schotterböden abgestellt werden. Die Nichtbeachtung wird von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldbuße bestraft.
Seit 1. Jänner 2007 ist nun eine kostenlose Rückgabe von Altfahrzeugen möglich.
Informationen hierüber erhalten Sie im Internet unter www.bmk.gv.at - Altfahrzeuge