Apostille
Eine Apostille ist eine auf einer öffentlichen Urkunde angebrachte amtliche Bestätigung der Echtheit dieser Urkunde. Sie ersetzt in bestimmten Fällen die Beglaubigung. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, des Siegels und des Stempels auf einer Urkunde, sowie die Funktion des Unterzeichners.
Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, der das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet hat, im Heimatstaat erteilt und ausgestellt. In Österreich wird die Apostille - je nachdem, welche Behörde die betreffende Urkunde ausgestellt hat, durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Legalisierungsbüro) die Präsidentinnen/die Präsidenten der mit Zivilrechtssachen befassten Gerichtshöfe (Präsidium des Landesgerichts), die Landeshauptmänner oder das Amt der Landesregierung (Beglaubigungsstelle) ausgestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.oesterreich.gv.at