Gemeindekennziffer: 61259

Förderung von thermischen Solaranalagen, Photovoltaikanlagen und Biomasseheizsystemen

Richtlinie für die Förderung von thermischen Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Biomasseheizsystemen ab 01.01.2023


1. Gefördert werden Anlagen, die alle nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen:

  • ausschließlich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Liezen errichtete Anlagen,
  • ausschließlich Anlagen für Objekte der dauernden Nutzung für Wohnzwecke dienen
  • ausschließlich Anlagen für die eine Förderung seitens des Bundes oder des Landes Steiermark gewährt wird.

2. Die Höhe der nicht rückzahlbaren Förderung beträgt:       
  • für thermische Solaranlagen   € 375,00/Anlage 
  • für Photovoltaikanlagen  € 444,00/Anlage
  • für Biomasseheizsysteme  € 670,00/Anlage

 

3. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


4. Förderzeitraum:

Die Antragstellung ist für Anlagen die im Zeitraum 01.12. des vorhergehenden Jahres bis 30.11. des aktuellen Förderjahres errichtet wurden möglich.

 

5. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe des für den jeweiligen Förderzeitraum beschlossenen Budgettopfs. Ist der Budgettopf aufgebraucht können für den Förderzeitraum keine Anträge mehr gestellt werden.


6. Zugesagte Förderungen können mit offenen fälligen Verbindlichkeiten des Förderungswerbers gegenüber der Stadtgemeine Liezen gegenverrechnet werden.

 

Die bestehenden Richtlinien für den Einbau von Solar- und Photovoltaikanlagen lt. Gemeinderatsbeschluss vom 05. Nov. 1992 sowie die Richtlinie für die Förderung des Einbaues von modernen Heizungsanlagen lt. Gemeinderatsbeschluss vom 06. Mai 1999 treten mit 31.12.2022 außer Kraft.